Ab dem 01.11.2015 wird die sog. Vermieterbescheinigung wieder Pflicht. Das heißt, dass jeder Vermieter oder Verwalter einer Wohneinheit dafür Sorge tragen muss, dass eine An-oder Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt bestätigt wird. Hierfür hat der Vermieter/Verwalter laut Gesetzgebung zwei Wochen Zeit (nach Ein- oder Auszug).
Ursprünglich wurde die Vermieterbescheinigung vor zehn Jahren abgeschafft, doch wird sie ab November 2011 in Verbindung mit dem 2013 in Kraft getretenen neuen Melderecht für jeden Vermieter wieder von Relevanz sein. Grundgedanke ist, mithilfe dieser Regelung Scheinanmeldungen wirksamer entgegen zu treten. Das Dokument umfasst den Namen und die Anschrift des Vermieters, die Namen der meldepflichtigen Personen, die Wohnungsanschrift und das Einzugs- bzw. Auszugsdatum.
Die neue Regelung bring natürlich Vor- und Nachteile mit sich. Doch durch diese Regelung ist es nun wieder möglich als Vermieter herauszufinden wenn die Wohnung ohne Rücksprache untervermietet wird – meiner Meinung nach ein großer Vorteil.